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Wichtige Information vorab:
Seit 2010 können Bußgelder im Ausland ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt (das heißt, von deutschen Behörden eingefordert)
werden! Darunter fallen in aller Regel keine
kleinen Delikte wie Falschparken oder ähnliche, da sie zumeist nicht über 70 Euro "kosten". Trotzdem ist zu beachten, dass
im Ausland möglicherweise andere Maßstäbe angesetzt werden - so können scheinbare Bagatellen in Italien richtig teuer werden
(s. weiter unten).
Ein interessanter und lesenswerter Artikel zur Vorgehensweis italienischer Behörden hierzu stand am 05.03.2011 in
FOCUS-ONLINE
In Italien können Bußgelder höher sein als bei uns in Deutschland. Um Sie mit den italienischen "Bedingungen" besser vertraut zu machen, sind im Folgenden die wichtigsten Informationen zur italienischen Straßenverkehrsverordnung (StVO) aufgelistet. Halten Sie sich an die Regeln, dann werden Sie nicht nur Ihren Geldbeutel schonen, sondern auch einen entspannten Urlaub verbringen.
Bildquelle:
wikipedia.it
Die Höhe der Ordnungs- bzw. Bußgelder wird in Italien alle 2 Jahre neu festgesetzt und orientiert sich an der Teuerungsrate. Italien hat ein Führerschein-Punktesystem eingeführt, das auch für Touristen gilt. Das anfängliche Punktekonto besteht aus 20 Punkten; je nach Verstoß werden 1 bis 10 Punkte abgezogen.
Für italienreisende Deutsche bedeutet der Verlust von 20 Punkten ein Fahrverbot in Italien nach folgender Staffelung:
Verlust innerhalb eines Jahres: Fahrverbot für 2 Jahre
Verlust innerhalb von zwei Jahren: Fahrverbot für 1 Jahr
Verlust innerhalb von 2-3 Jahren: Fahrverbot für 6 Monate
Das deutsche Punktesystem bleibt hiervon unberührt.
Überschreitung bis 10 km/h:
33,60 € bis 137,55 €
Überschreitung von 10 bis 40 km/h:
137,55 € bis 550,20 € und 2 Punkte
Überschreitung mehr als 40 km/h:
343,55 € bis 1.376,55 € , Fahrverbot 1 bis 3 Mon. und 10 Punkte
| Geschwindigkeit | Innerorts | Außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
| Pkw | 50 km/h | 90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
| Gespanne | 50 | 70 | 70 | 80 |
| Wohnmobile < 3,5 to | 50 | 90 | 110 | 130 |
| Wohnmobile > 3,5 to | 50 | 80 | 80 | 100 |
| Lkw > 3,5 to | 50 | 80 | 80 | 100 |
| Lkw > 12 to | 50 | 70 | 80 | 80 |
| Omnibusse | 50 | 80 | 80 | 100 |
Soweit besonders gekennzeichnet, kann auf dreispurigen Autobahnen auch 150 km/h gefahren werden. Bei Regen oder Schnee gilt grundsätzlich eine Verlangsamung um 20 km/h!
Hiermit ist in Italien nicht zu spaßen.
Falls Sie sich einmal bei einer Mautstation falsch
eingeordnet haben, wenden Sie nicht, sondern drücken Sie den Rufknopf, dann wird Ihnen geholfen!
Die Bußgelder sind saftig: 1.626,45 € bis 6.506,85 €, dazu 6 bis 24 Monate Fahrverbot,
im Extremfall Einziehung des Pkw für 3 Monate und 10 Punkte
343,35 € bis 1.376,55 € und 4 Punkte
137,55 € bis 550,20 € und 5 Punkte
(Mopeds und Motorräder müssen immer Pkws und Lkws
außerhalb geschlossener Ortschaften tagsüber mit Abblendlicht fahren)
33,60 € bis 137,55 € und 2 Punkte
Die Benutzung des Abblendlichts ist tagsüber für alle Fahrzeuge auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben.
Die Nebelschlußleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 m verwendet werden, wie in Deutschland.
33,60 € bis 137,55 €
An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen Streifen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben Streifen ist das Parken verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen: Hier besteht an Werktagen Parkverbot von 8 Uhr bis 9.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16 Uhr.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte:
Die Überwachungsbehörden sind gehalten, ausländischen Behinderten dieselben Parkerleichterungen wie italienischen Staatsangehörigen zuzugestehen, wenn ein Behindertenausweis mit dem internationalen verwendeten Rollstuhlfahrersymbol vorhanden ist. Im wesentlichen ist das Parken nur in hierfür reservierten, speziell beschilderten Parkbuchten gestattet. Ansonsten sind die Behörden lediglich aufgefordert, Ausweisinhabern die Zufahrt zu Sozial-, Kultur- und Erholungseinrichtungen (sowie zum Arbeitsplatz) zu ermöglichen. Für die Gewährung von Vergünstigungen sind die lokalen Verwaltungsbehörden zuständig.
68,25 € bis 275,10 € und 5 Punkte
270,90 € bis 1.083,60 €, Fahrverbot 15 Tage bis 3 Monate, 10 Punkte
Die Promille-Grenze liegt in Italien bei 0,5 Promille.
33,60 € bis 137,55 € und 4 Punkte
Es besteht ein Handyverbot. Telefonieren ist nur mit einer Freisprechanlage oder Kopfhörern gestattet. Das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt kann gemäß Artikel 173 Codia della Strada mit einer Geldbuße geahndet werden.
Sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr (Rotatoria), dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben (Rechts-vor-Links-Regel). Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist.
In Italien wird
von Kfz-Führern verlangt, dass sie die über das Fahrzeugheck
hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss
besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice della
Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften
(Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom
Gesetz genannten Fällen verwendet werden. Mit der Warntafel ist
jede nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann,
wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch
anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung)
angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.
Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten
hinaussteht - nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet - sind nach dem Gesetz
"sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere
Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden".
Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene
Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils dergestalt anzubringen,
dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss
mindestens 50x50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.
Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine
Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen
Verkehrsministeriums wurde jedoch verlautbart, dass auch die früher
zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen,
wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln "normalerweise aus
Metall" sein; dies schließt dem Ministerium zufolge aber die Verwendung
anderer Materialien nicht grundsätzlich aus.
Angesichts dieser - in der italienischen Rechtspraxis nicht unüblichen - gewissen
Rechtsunsicherheit ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel
die sicherste, aber auch teuerste Möglichkeit, den rechtlichen
Anforderungen zu entsprechen.
Außer in Italien wird im übrigen, soweit ersichtlich, kaum irgendwo in Europa eine derart strikte
Ladungssicherung verlangt. Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift
wird derzeit (seit 01.01.2003) mit mindestens 68,25 € geahndet.
Das Überholen ist vor und auf Bahnübergängen verboten. Straßenbahnen dürfen rechts nicht überholt werden, wenn Fahrgäste ein oder aussteigen.
In Italien muß man allen Linienbussen auf Paß- und Bergstrassen den Vortritt lassen, unabhängig davon, ob sie berg- oder talwärts fahren.
Das Tragen einer Warnweste ist für die Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen
vorgeschrieben, wenn sie das Fahrzeug außerhalb von geschlossenen
Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Dies gilt
insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw. bei
entsprechenden Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen.
Diese Neuregelung ist in Italien seit dem 1. April 2004 in Kraft.
Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern (nicht unter 33,60 Euro) sollte auf Reisen nach Italien die
Warnweste (Preis: ca. 10 Euro) stets griffbereit sein.
Quellen:
© 2010 Toskanatour