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Wesentliches zur italienischen Straßenverkehrsordnung

Achtung Wichtige Information vorab:
Seit 2010 können Bußgelder im Ausland ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt (das heißt, von deutschen Behörden eingefordert) werden! Darunter fallen in aller Regel keine kleinen Delikte wie Falschparken oder ähnliche, da sie zumeist nicht über 70 Euro "kosten". Trotzdem ist zu beachten, dass im Ausland möglicherweise andere Maßstäbe angesetzt werden - so können scheinbare Bagatellen in Italien richtig teuer werden (s. weiter unten).

Bußgeld in Italien Ein interessanter und lesenswerter Artikel zur Vorgehensweis italienischer Behörden hierzu stand am 05.03.2011 in
hinweis auf focus-online  FOCUS-ONLINE

In Italien können Bußgelder höher sein als bei uns in Deutschland. Um Sie mit den italienischen "Bedingungen" besser vertraut zu machen, sind im Folgenden die wichtigsten Informationen zur italienischen Straßenverkehrsverordnung (StVO) aufgelistet. Halten Sie sich an die Regeln, dann werden Sie nicht nur Ihren Geldbeutel schonen, sondern auch einen entspannten Urlaub verbringen.

Polizei mit Lamborghini
Bildquelle: wikipedia.it

Die Höhe der Ordnungs- bzw. Bußgelder wird in Italien alle 2 Jahre neu festgesetzt und orientiert sich an der Teuerungsrate. Italien hat ein Führerschein-Punktesystem eingeführt, das auch für Touristen gilt. Das anfängliche Punktekonto besteht aus 20 Punkten; je nach Verstoß werden 1 bis 10 Punkte abgezogen.

Für italienreisende Deutsche bedeutet der Verlust von 20 Punkten ein Fahrverbot in Italien nach folgender Staffelung:

Verlust innerhalb eines Jahres: Fahrverbot für 2 Jahre

Verlust innerhalb von zwei Jahren: Fahrverbot für 1 Jahr

Verlust innerhalb von 2-3 Jahren: Fahrverbot für 6 Monate

Das deutsche Punktesystem bleibt hiervon unberührt.


1. Geschwindigkeitsüberschreitungen

Überschreitung bis 10 km/h:
33,60 €  bis 137,55 €

Überschreitung von 10 bis 40 km/h:
137,55 €  bis 550,20 € und 2 Punkte

Überschreitung mehr als 40 km/h:
343,55 € bis 1.376,55 € , Fahrverbot 1 bis 3 Mon. und 10 Punkte

Geschwindigkeit Innerorts Außerorts Schnellstraße Autobahn
Pkw 50 km/h 90 km/h 110 km/h 130 km/h
Gespanne 50 70 70 80
Wohnmobile < 3,5 to 50 90 110 130
Wohnmobile > 3,5 to 50 80 80 100
Lkw > 3,5 to 50 80 80 100
Lkw > 12 to 50 70 80 80
Omnibusse 50 80 80 100

Soweit besonders gekennzeichnet, kann auf dreispurigen Autobahnen auch 150 km/h gefahren werden. Bei Regen oder Schnee gilt grundsätzlich eine Verlangsamung um 20 km/h!


2. Wenden auf Autobahnen / Schnellstraßen, Überfahren des Mittelstreifens

Hiermit ist in Italien nicht zu spaßen.
Achtung Falls Sie sich einmal bei einer Mautstation falsch eingeordnet haben, wenden Sie nicht, sondern drücken Sie den Rufknopf, dann wird Ihnen geholfen!
Die Bußgelder sind saftig: 1.626,45 € bis 6.506,85 €, dazu 6 bis 24 Monate Fahrverbot,
im Extremfall Einziehung des Pkw für 3 Monate und 10 Punkte


3. Rückwärtsfahren auf Standstreifen, an Mautstellen

343,35 € bis 1.376,55 € und 4 Punkte


4. Überfahren einer roten Ampel

137,55 € bis 550,20 € und 5 Punkte


5. Fahren ohne Abblendlicht

(Mopeds und Motorräder müssen immer Pkws und Lkws außerhalb geschlossener Ortschaften tagsüber mit Abblendlicht fahren)

33,60 € bis 137,55 € und 2 Punkte

Die Benutzung des Abblendlichts ist tagsüber für alle Fahrzeuge auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben.
Die Nebelschlußleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 m verwendet werden, wie in Deutschland.


6. Parken auf gelben Parkflächen oder im Parkverbot

33,60 € bis 137,55 €

An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen Streifen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben Streifen ist das Parken verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen: Hier besteht an Werktagen Parkverbot von 8 Uhr bis 9.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 16 Uhr.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte:

Die Überwachungsbehörden sind gehalten, ausländischen Behinderten dieselben Parkerleichterungen wie italienischen Staatsangehörigen zuzugestehen, wenn ein Behindertenausweis mit dem internationalen verwendeten Rollstuhlfahrersymbol vorhanden ist. Im wesentlichen ist das Parken nur in hierfür reservierten, speziell beschilderten Parkbuchten gestattet. Ansonsten sind die Behörden lediglich aufgefordert, Ausweisinhabern die Zufahrt zu Sozial-, Kultur- und Erholungseinrichtungen (sowie zum Arbeitsplatz) zu ermöglichen. Für die Gewährung von Vergünstigungen sind die lokalen Verwaltungsbehörden zuständig.


7. Verstoß gegen die Gurtpflicht

68,25 € bis 275,10 € und 5 Punkte


8. Fahren unter Alkoholeinfluß

270,90 € bis 1.083,60 €, Fahrverbot 15 Tage bis 3 Monate, 10 Punkte

Die Promille-Grenze liegt in Italien bei 0,5 Promille.


9. Mobiltelefone

33,60 € bis 137,55 € und 4 Punkte

Es besteht ein Handyverbot. Telefonieren ist nur mit einer Freisprechanlage oder Kopfhörern gestattet. Das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt kann gemäß Artikel 173 Codia della Strada mit einer Geldbuße geahndet werden.


10. Verhalten im Kreisverkehr

Sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr (Rotatoria), dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben (Rechts-vor-Links-Regel). Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist.


11. Ladungsvorschriften

In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie die über das Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice della Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden. Mit der Warntafel ist jede nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.
Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht - nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet - sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden".
Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils dergestalt anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50x50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.
Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums wurde jedoch verlautbart, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln "normalerweise aus Metall" sein; dies schließt dem Ministerium zufolge aber die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlich aus.

Angesichts dieser - in der italienischen Rechtspraxis nicht unüblichen - gewissen Rechtsunsicherheit ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel die sicherste, aber auch teuerste Möglichkeit, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
Außer in Italien wird im übrigen, soweit ersichtlich, kaum irgendwo in Europa eine derart strikte Ladungssicherung verlangt. Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift wird derzeit (seit 01.01.2003) mit mindestens 68,25 € geahndet.


12. Überholen

Das Überholen ist vor und auf Bahnübergängen verboten. Straßenbahnen dürfen rechts nicht überholt werden, wenn Fahrgäste ein oder aussteigen.


13. Vorfahrt auf Bergstraßen

In Italien muß man allen Linienbussen auf Paß- und Bergstrassen den Vortritt lassen, unabhängig davon, ob sie berg- oder talwärts fahren.


14. Warnwesten

Das Tragen einer Warnweste ist für die Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen vorgeschrieben, wenn sie das Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw. bei entsprechenden Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen. Diese Neuregelung ist in Italien seit dem 1. April 2004 in Kraft.
Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern (nicht unter 33,60 Euro) sollte auf Reisen nach Italien die Warnweste (Preis: ca. 10 Euro) stets griffbereit sein.


Quellen:

  • Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
  • ADAC

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