StVO in Italien

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Wesentliches zur italienischen Straßenverkehrsordnung
Stand: Dezember 2019

In Italien können Bußgelder höher sein als bei uns in Deutschland. Um Sie mit den italienischen „Bedingungen“ besser vertraut zu machen, sind im Folgenden die wichtigsten Informationen zur italienischen Straßenverkehrsverordnung (StVO) aufgelistet. Halten Sie sich an die Regeln, dann werden Sie nicht nur Ihren Geldbeutel schonen, sondern auch einen entspannten Urlaub verbringen.

Wichtige Informationen vorab:

  • Bußgelder im Ausland können ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt (das heißt, von deutschen Behörden eingefordert) werden! Darunter fallen in aller Regel keine kleinen Delikte wie Falschparken oder ähnliche, da sie zumeist nicht über 70 Euro „kosten“. Trotzdem ist zu beachten, dass im Ausland möglicherweise andere Maßstäbe angesetzt werden – so können scheinbare Bagatellen in Italien richtig teuer werden, zudem besitzen die Behörden einen großen Spielraum bei der Zumessung einer Geldstrafe. Eine EU-Richtlinie ermöglicht es den Behörden seit 2013 auch, grenzüberschreitend Halterinformationen auszutauschen.
  • Gemäß Artikel 201 der „Nuovo codice della strada“ muss Ausländern übrigens der Bußgeldbescheid innerhalb von 360 Tagen zugestellt werden, sofern der Verstoß nicht unmittelbar vor Ort vorgehalten werden konnte. Es existiert demnach also eine Art „Verjährung“.
  • Die Höhe der Ordnungs- bzw. Bußgelder wird in Italien etwa alle 2 Jahre neu festgesetzt und orientiert sich an der Teuerungsrate. Die sogenannte „Neue Straßenverkehrsordnung“ / Legislativdekret vom 30. April 1992, Nr. 285 wird also regelmäßig aktualisiert und befindet sich keinesfalls auf dem Stand von 1992.
  • Italien hat ein Führerschein-Punktesystem eingeführt, das seit 2010 auch für Touristen, sofern sie EU-Bürger sind, gemäß Artikel 118, Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung gilt. Das anfängliche Punktekonto besteht aus 20 Punkten; je nach Verstoß werden 1 bis 10 Punkte abgezogen. Nach 2 Jahren ohne Punkteverlust wird das Punktekonto wieder auf 20 Punkte aufgefüllt. (Artikel 126 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada)
  • Für italienreisende Deutsche bedeutet der Verlust von 20 Punkten ein Fahrverbot in Italien nach folgender Staffelung:

    Verlust innerhalb eines Jahres: Fahrverbot für 2 Jahre
    Verlust innerhalb von zwei Jahren: Fahrverbot für 1 Jahr
    Verlust innerhalb von 2-3 Jahren: Fahrverbot für 6 Monate
    Das deutsche Punktesystem bleibt hiervon unberührt. Ein Fahrverbot gilt nur innerhalb Italiens.


1. Geschwindigkeitsüberschreitungenhoechstgeschwindigkeit

Überschreitung bis 20 km/h:
ab 175,00 €

Überschreitung von 50 km/h:
ab 545,00 €

Geschwindigkeit Innerorts Außerorts Schnellstraße Autobahn
Pkw 50 km/h 90 km/h 110 km/h 130 km/h
Gespanne 50 70 70 80
Wohnmobile < 3,5 to 50 90 110 130
Wohnmobile > 3,5 to 50 80 80 100
Lkw > 3,5 to 50 80 80 100
Lkw > 12 to 50 70 80 80
Omnibusse 50 80 80 100

Soweit besonders gekennzeichnet, kann auf dreispurigen Autobahnen auch 150 km/h gefahren werden. Bei Regen oder Schnee muss grundsätzlich 20 km/h langsamer gefahren werden! (110 statt 130 und 90 statt 110)

Bezug: Artikel 142 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


2. Wenden auf Autobahnen / Schnellstraßen, Überfahren des Mittelstreifens

Hiermit ist in Italien nicht zu spaßen.wenden Die Bußgelder sind saftig: 2.004,00 € bis 8.017,00 €, dazu 2 – 6 Monate Fahrverbot,
im Extremfall Einziehung des Pkw für 3 Monate und 10 Punkte

Bezug: Artikel 176 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


3. Rückwärtsfahren auf Standstreifen, an Mautstellen, unberechtigtes Befahren des Standstreifens

422,00 € bis 1.695,00 € und 10 Punktemaut Dies gilt auch für das Durchfahren von Mautstellen ohne zu bezahlen.

achtung Falls Sie sich einmal bei einer Mautstation falsch eingeordnet haben, wenden Sie nicht, sondern drücken Sie den Rufknopf, dann wird Ihnen geholfen!

Bezug: Artikel 176 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


4. Überfahren einer roten Ampel

ab 175,00 € und 6 Punkte

Bezug: Artikel 146 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


5. Fahren ohne Abblendlicht

Mopeds und Motorräder müssen immer mit Abblendlicht fahren.
Pkws und LKWs müssen tagsüber außerhalb geschlossener Ortschaften mit Abblendlicht fahren.

41,00 € bis 169,00 €

Die Benutzung des Abblendlichts ist tagsüber für alle Fahrzeuge auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben.
Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 m verwendet werden, wie in Deutschland.

Bezug: Artikel 152 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


6. Parken auf schwarz/gelben Parkflächen oder im Parkverbot

24,00 € bis 98,00 € für zweirädrige Kradfahrzeuge; ab 40,00 € für alle anderen Fahrzeuge

Bedeutung der verschiedenfarbigen Bordsteinkanten:

  • Weiß: Hier kann gratis geparkt werden
  • Blau: Gebührenpflichtiges Parken
  • Schwarz-gelb: Hier gilt Parkverbot
  • Gelb: Parkfläche ist reserviert für Autobusse, Taxis etc.
  • Grün: In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen: Hier bestehen zeitlich begrenzte Parkverbote.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte:

Ausländischen Behinderten stehen dieselben Parkerleichterungen wie italienischen Staatsangehörigen zu, wenn ein Behindertenausweis mit dem internationalen verwendeten Rollstuhlfahrersymbol vorhanden ist. Im Wesentlichen ist das Parken wie auch in Deutschland nur in hierfür reservierten, speziell beschilderten Parkbuchten gestattet. Bußgelder für „wildes Parken“ können betragen: Motorräder: 40.00 €- 164.00 € ; PKW: 85.00 € – 338.00 €. 

Parkende Kfz dürfen die motorbetriebene Klimaanlage nicht laufen haben, Strafmaß bei Zuwiderhandlung 218.00 € – 435.00 € 

Bezug: Artikel 157 und 158 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


7. Verstoß gegen die Gurtpflicht

Fahrer und Mitfahrer müssen in Italien angeschnallt sein.

Bei Verstößen drohen 85,00

Bezug: Artikel 172 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


8. Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogen und Rauschmittel

Die Geldbußen beginnen bei mindestens 530,00 € (mehr als 0,5 Promille bis 0,8 Promille) und können im Extremfall 6.000,00 € und eine Haftstrafe (mehr als 1,5 Promille) erreichen.
Darüber hinaus Fahrverbot von mindestens 3 Monaten bis zu 2 Jahren und 10 Punkte, sowie Fahrzeugenteignung bei mehr als 1,5 Promille. Verursacht der Fahrer dabei noch einen Verkehrsunfall, so können sich die Bußgelder verdoppeln.

Die Grenze liegt in Italien bei 0,5 Promille, wenn mehr als 3 Jahre Fahrpraxis bestehen, bei weniger Fahrpraxis gelten 0,0 Promille und gegenüber den obigen Strafen eine weitere Verschärfung.

Bei nachgewiesenem Drogen- und Rauschgiftkonsum im Straßenverkehr: 1.500.00 € – 6.000 € + Führerscheinentzug + Haftstrafen 

Bezug: Artikel 186 und 187 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


9. Mobiltelefone

165,00 €

Es besteht ein Handyverbot. Telefonieren ist nur mit einer Freisprechanlage oder einem(!) Ohrknopf gestattet. Bei wiederholtem Verstoß innerhalb von 1-2 Jahren kann der Führerschein bis zu 3 Monate entzogen werden.

Bezug: Artikel 173 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


10. Verhalten im Kreisverkehr

In der Regel haben die Fahrzeuge innerhalb des Kreisverkehrs (Rotatoria) Vorfahrt. Dies ist erkennbar an dem „Vorfahrt-gewähren-Schild“ vor der Einfahrt in den Kreisverkehr. Beim Ausfahren (nicht beim Einfahren!) aus dem Kreisverkehr muss, wie in Deutschland, der Blinker betätigt werden.

Sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr, dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben (Rechts-vor-Links-Regel).

Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht geboten ist.


11. Ladungsvorschriften / Hinweise zur Beladung des Fahrzeugs

Die folgenden Informationen richten sich vor allem an Sportler mit sperriger Ausrüstung, aber auch an Urlauber, die gerne etwas mehr mitnehmen und vor dem Problem stehen, wo sie das alles in oder auf dem Auto unterbringen:

Wie in Deutschland auch, muss in Italien die über das Fahrzeugheck hinausragende Ladung mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Mit der Warntafel ist jede nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.
Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel aus Metall (Aluminium) am Ende des vorspringenden Ladungsteils so anzubringen, dass sie sich stets quer zur Fahrtrichtung befindet. Die Tafel muss mindestens 50×50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.
Außerdem soll sie eine Typengenehmigung haben. Alte, bereits zugelassene Warntafeln aus Kunststoff dürfen unter der Bedingung weiterverwendet werden, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln normalerweise aus Metall sein; Ausnahmen mit anderen geeigneten Materialien können jedoch zugelassen werden.

Nach vorne hinausragende Ladung anzubringen ist nicht gestattet.

Wir empfehlen Ihnen, im Zweifelsfall eine typengenehmigte Metalltafel mitzuführen. Die Preise liegen im Onlineversand zwischen 20 und 30 Euro. Denken Sie bei einer Bestellung daran, dass die Warntafel bereits Ösen zur Befestigung haben sollte.
Ein Verstoß wird derzeit mit 85,00 € bis 338,00 € geahndet.

Bezug: Artikel 164 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


12. Überholen

Das Überholen ist vor und auf Bahnübergängen verboten. Straßenbahnen dürfen rechts nicht überholt werden, wenn Fahrgäste ein oder aussteigen. Überholen an Kreuzungen und an Fußgängerübergängen ist verboten. Vorsicht ist auch bei durchgezogenen Mittellinien geboten: Urlauber werden gerne zur Kasse gebeten, wenn Sie bereits kurz vor den gestrichelten Linien zum Überholen ausscheren, und dabei die (noch) durchgezogene Linie überqueren. Überholen auf Kuppen und unübersichtlicher Straßenführung verboten.

Ein Verstoß wird derzeit je nach Schweregrad mit mindestens 81,00 € bis maximal 1.282 € geahndet und kann im Extremfall bis zu 10 Punkte und einen Führerscheinentzug zur Folge haben.

Bezug: Artikel 148 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


13. Vorfahrt auf Bergstraßen

In Italien muss man allen Linienbussen auf Pass- und Bergstraßen den Vortritt lassen, sofern man nicht aneinander vorbei fahren kann. Dies gilt unabhängig davon, ob sie berg- oder talwärts fahren.

Bezug: Artikel 150 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


14. Warnwesten und Warndreieck

Das Tragen einer Warnweste ist für alle Fahrer vorgeschrieben, wenn sie das Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Dies gilt grundsätzlich und dient insbesondere in Notfallsituationen und bei schlechten Witterungsbedingungen als zusätzlicher Schutz. Fahrradfahrer müssen übrigens in Tunnels und ab Dämmerung eine reflektierende Warnweste tragen, wenn nicht: 25.00 € – 100.00 € Strafe. 

Ebenfalls muss ein Warndreieck mitgeführt werden. Die Person, die im Pannenfall das Warndreieck aufstellt, muss ebenfalls eine Warnweste tragen, sowie alle Personen des Pannenfahrzeugs, sobald sie das Fahrzeug verlassen.

Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern (41,00 bis 169,00 Euro) sollte auf Reisen nach Italien die Warnweste für alle Insassen (Preis: ca. je 3 Euro bei Ebay) stets griffbereit sein.

Bezug: Artikel 68, 162, 182 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


Weitere Informationen, auch über andere Länder der EU, finden Sie hier: www.bussgeldkataloge.eu/

Quellen:Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland

Letzte Aktualisierung: 31.01.2024

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Zuletzt aktualisiert am 4. März 2024 um 17:09 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.