Zu Beachten ist in Österreich:
Für die Nutzung der Autobahnen in Österreich ist eine Vignette Pflicht! Diese kann für 10 Tage (9,40 €), 2 Monate (27,40 €) oder 1 ganzes Jahr (91,100 €) erworben werden (Stand Februar 2020, Preise der ASFINAG – Preise deutscher Anbieter können abweichen). Der Betrag gilt für alle PKWs bis 3,5t. Ein Anhänger oder ein Wohnwagen (im Gespann) kostet nichts extra. Vignetten können in Nähe der Grenzübergänge oder an Tankstellen in bzw. vor Österreich erworben werden. Die Jahresvignette gilt wie in der Schweiz auch für 14 Monate: Vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des nachfolgenden Jahres.
Hier können Sie die Vignette auch Online kaufen: ADAC
Mehr Auskünfte zur Maut in Österreich: hier im Internet
Brenner-Autobahn: Bitte beachten Sie, dass die Fahrt über die Brenner-Autobahn („Europabrücke“) eine zusätzliche Gebühr von derzeit 10,00 Euro (Stand Februar 2020) kostet! Sie können auch Online die Videomaut ordern – bis zu 30 Minuten vor Erreichen der Brennerautobahn. Die Gebühr bleibt bei aber gleich. Dies bedeutet, um die Brennerautobahn zu erreichen, müssen Sie die Vignette für die reguläre Autobahn kaufen (ja, so ist das halt…). Wer sich diese Gebühr sparen möchte und Zeit hat, kann die „alte“ Brennerlandstraße nutzen, die ab Innsbruck parallel zur Brennerautobahn geht. Im Cabrio an einem sonnigen und ruhigen Tag ist das eine schöne Tour.
Bringen Sie die Vignette auf jedem Fall links innen auf der Windschutzscheibe, oder hinter dem Rückspiegel an! Eine fehlende oder manipulierte Vignette kann eine Geldstrafe („Ersatzmautzahlung“) nach sich ziehen.
Kurzinformation zur österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO):
- In Österreich gilt auf allen Straßen in- und Außerorts tagsüber die Lichtpflicht!
- Die Höchstgeschwindigkeit auf Österreichs Autobahnen beträgt 130 km/h, auf Landstraßen 100 km/h. Geschwindigkeits- und Vignettekontrollen werden in Österreich häufig durchgeführt.
- In Österreich müssen Sie im Falle einer Panne bzw. bei einem Unfall die reflektierende Warnweste anziehen. Diese Weste muss jeder Mitfahrer anziehen, der das Auto verlassen will.
Die Weste legen Sie am besten unter den Sitz, dann müssen Sie nicht lange im Kofferraum suchen. - Für Österreich gilt: Strafverfügungen oder Bußgeldbescheide mit einem Betrag von mehr als 25 Euro werden auch in Deutschland vollstreckt.
- Motorradfahrer müssen in Österreich einen Verbandskasten mitführen.
Letzte Aktualisierung: 31.01.2024