StVO in Italien

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Wesentliches zur italienischen Straßenverkehrsordnung
Stand: März 2025

In Italien können Bußgelder deutlich höher ausfallen als in Deutschland. Um Sie mit den italienischen Verkehrsregeln besser vertraut zu machen, finden Sie im Folgenden die wichtigsten Informationen zur italienischen Straßenverkehrsordnung (StVO). Wenn Sie sich an die Vorschriften halten, schonen Sie nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern genießen auch einen entspannten Urlaub.

Wichtige Informationen vorab:

  • Verkehrsverstöße im Ausland sind keine Kleinigkeit – insbesondere in Italien, wo Bußgelder empfindlich hoch ausfallen können. Bereits ab einem Betrag von 70,00 € sind sie in Deutschland vollstreckbar. Zwar fallen Bagatellverstöße wie Falschparken meist nicht darunter, doch in Italien können diese durchaus teurer werden. Seit 2013 erlaubt eine EU-Richtlinie (2011/82/EU) den Behörden außerdem den Austausch von Halterdaten über Ländergrenzen hinweg.
  • Ausländische Verkehrssünder erhalten ihren Bußgeldbescheid innerhalb von 360 Tagen, sofern der Verstoß nicht direkt vor Ort geahndet wurde. Diese Frist entspricht einer Art Verjährung. Zudem passt Italien die Bußgelder alle zwei Jahre an die Inflation an. Die italienische Straßenverkehrsordnung (Legislativdekret vom 30. April 1992, Nr. 285) wird regelmäßig überarbeitet. Seit der Reform 2023 wurden zahlreiche Regelungen verschärft, insbesondere bei Wiederholungsdelikten.
  • Für EU-Bürger gilt das italienische Punktesystem ebenfalls. Es beginnt mit 20 Punkten, von denen je nach Schwere des Verstoßes 1 bis 10 abgezogen werden. Wer zwei Jahre lang keine weiteren Punkte verliert, erhält wieder die volle Punktzahl. Wird das Konto auf null reduziert, drohen Fahrverbote in Italien – nicht jedoch in Deutschland.

1. Geschwindigkeitsüberschreitungen

Italien ahndet Geschwindigkeitsverstöße konsequent – insbesondere bei Wiederholung. Seit 2023 kann bei mehrfachen Verstößen innerhalb von zwei Jahren zusätzlich der Führerschein entzogen werden.

Bußgelder:

  • Überschreitung bis 20 km/h: ab 175,00 €

  • Überschreitung über 50 km/h: ab 545,00 € (bei Wiederholung bis zu 2.200,00 € möglich)

Geschwindigkeit Innerorts Außerorts Schnellstraße Autobahn
Pkw 50 km/h 90 km/h 110 km/h 130 km/h
Gespanne 50 70 70 80
Wohnmobile < 3,5 to 50 90 110 130
Wohnmobile > 3,5 to 50 80 80 100
Lkw > 3,5 to 50 80 80 100
Lkw > 12 to 50 70 80 80
Omnibusse 50 80 80 100

Soweit besonders gekennzeichnet, kann auf dreispurigen Autobahnen auch 150 km/h gefahren werden. Bei Regen oder Schnee muss grundsätzlich 20 km/h langsamer gefahren werden! (110 statt 130 und 90 statt 110)

Bezug: Artikel 142 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


2. Wenden auf Autobahnen / Schnellstraßen, Überfahren des Mittelstreifens

Hiermit ist in Italien nicht zu spaßen. Die Bußgelder sind saftig: 2.004,00 € bis 8.017,00 €, dazu 2 – 6 Monate Fahrverbot,
im Extremfall Einziehung des Pkw für 3 Monate und 10 Punkte

Bezug: Artikel 176 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


3. Rückwärtsfahren auf Standstreifen, an Mautstellen, unberechtigtes Befahren des Standstreifens

422,00 € bis 1.695,00 € und 10 Punkte Dies gilt auch für das Durchfahren von Mautstellen ohne zu bezahlen.

achtung Falls Sie sich einmal bei einer Mautstation falsch eingeordnet haben, wenden Sie nicht, sondern drücken Sie den Rufknopf, dann wird Ihnen geholfen!

Bezug: Artikel 176 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


4. Überfahren einer roten Ampel

ab 175,00 € und 6 Punkte

Bezug: Artikel 146 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


5. Fahren ohne Abblendlicht

Mopeds und Motorräder müssen immer mit Abblendlicht fahren.
Pkws und LKWs müssen tagsüber außerhalb geschlossener Ortschaften mit Abblendlicht fahren.

41,00 € bis 169,00 €

Die Benutzung des Abblendlichts ist tagsüber für alle Fahrzeuge auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben.
Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten unter 50 m verwendet werden, wie in Deutschland.

Bezug: Artikel 152 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


6. Parken auf schwarz/gelben Parkflächen oder im Parkverbot

24,00 € bis 98,00 € für zweirädrige Kradfahrzeuge; ab 40,00 € für alle anderen Fahrzeuge

Bedeutung der verschiedenfarbigen Bordsteinkanten:

  • Weiß: Hier kann gratis geparkt werden
  • Blau: Gebührenpflichtiges Parken
  • Schwarz-gelb: Hier gilt Parkverbot
  • Gelb: Parkfläche ist reserviert für Autobusse, Taxis etc.
  • Grün: In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen: Hier bestehen zeitlich begrenzte Parkverbote.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte:

Ausländischen Behinderten stehen dieselben Parkerleichterungen wie italienischen Staatsangehörigen zu, wenn ein Behindertenausweis mit dem internationalen verwendeten Rollstuhlfahrersymbol vorhanden ist. Im Wesentlichen ist das Parken wie auch in Deutschland nur in hierfür reservierten, speziell beschilderten Parkbuchten gestattet. Bußgelder für „wildes Parken“ können betragen: Motorräder: 40.00 €- 164.00 € ; PKW: 85.00 € – 338.00 €. 

Parkende Kfz dürfen die motorbetriebene Klimaanlage nicht laufen haben, Strafmaß bei Zuwiderhandlung 218.00 € – 435.00 € 

Bezug: Artikel 157 und 158 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


7. Verstoß gegen die Gurtpflicht

Fahrer und Mitfahrer müssen in Italien angeschnallt sein.

Bei Verstößen drohen 85,00

Bezug: Artikel 172 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


8. Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogen und Rauschmittel

Die Alkoholgrenze liegt in Italien bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger (unter 3 Jahren Fahrpraxis) und Berufskraftfahrer gilt ein Grenzwert von 0,0 Promille. Seit 2023 ist bei auffälligem Verhalten ein sofortiger Drogenschnelltest verpflichtend.

  • 0,5–0,8 Promille: ab 530,00 €

  • Über 1,5 Promille: bis 6.000,00 €, Führerscheinentzug (bis 2 Jahre), ggf. Haft, Fahrzeugbeschlagnahmung

  • Wiederholungstäter: doppelte Geldstrafen, längerer Führerscheinentzug

  • Bei Unfall: Verdopplung der Strafe

Drogen: 1.500,00 € – 6.000,00 €, Führerscheinentzug, ggf. Haft. Fahrzeug kann beschlagnahmt werden.

Bezug: Artikel 186 und 187 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


9. Mobiltelefone

Seit der Reform 2023 werden Handyverstöße deutlich strenger geahndet. Schon beim ersten Verstoß kann der Führerschein für 15 Tage eingezogen werden, insbesondere wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.

Bußgeld: 165,00 € – bei Gefährdung oder Wiederholung bis zu 660,00 € Führerscheinentzug bis zu 3 Monate bei Wiederholung innerhalb von 2 Jahren

Nur Freisprechanlage oder ein einzelner Ohrhörer erlaubt.

Bezug: Artikel 173 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


10. Verhalten im Kreisverkehr

In der Regel haben die Fahrzeuge innerhalb des Kreisverkehrs (Rotatoria) Vorfahrt. Dies ist erkennbar an dem „Vorfahrt-gewähren-Schild“ vor der Einfahrt in den Kreisverkehr. Beim Ausfahren (nicht beim Einfahren!) aus dem Kreisverkehr muss, wie in Deutschland, der Blinker betätigt werden.

Sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr, dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben (Rechts-vor-Links-Regel).

Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht geboten ist.


11. Ladungsvorschriften / Hinweise zur Beladung des Fahrzeugs

Die folgenden Informationen richten sich vor allem an Sportler mit sperriger Ausrüstung, aber auch an Urlauber, die gerne etwas mehr mitnehmen und vor dem Problem stehen, wo sie das alles in oder auf dem Auto unterbringen:

Wie in Deutschland auch, muss in Italien die über das Fahrzeugheck hinausragende Ladung mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Mit der Warntafel ist jede nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.
Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel aus Metall (Aluminium) am Ende des vorspringenden Ladungsteils so anzubringen, dass sie sich stets quer zur Fahrtrichtung befindet. Die Tafel muss mindestens 50×50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.
Außerdem soll sie eine Typengenehmigung haben. Alte, bereits zugelassene Warntafeln aus Kunststoff dürfen unter der Bedingung weiterverwendet werden, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln normalerweise aus Metall sein; Ausnahmen mit anderen geeigneten Materialien können jedoch zugelassen werden.

Nach vorne hinausragende Ladung anzubringen ist nicht gestattet.

Wir empfehlen Ihnen, im Zweifelsfall eine typengenehmigte Metalltafel mitzuführen. Die Preise liegen im Onlineversand zwischen 20 und 30 Euro. Denken Sie bei einer Bestellung daran, dass die Warntafel bereits Ösen zur Befestigung haben sollte.
Ein Verstoß wird derzeit mit 85,00 € bis 338,00 € geahndet.

Bezug: Artikel 164 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


12. Überholen

Das Überholen ist vor und auf Bahnübergängen verboten. Straßenbahnen dürfen rechts nicht überholt werden, wenn Fahrgäste ein oder aussteigen. Überholen an Kreuzungen und an Fußgängerübergängen ist verboten. Vorsicht ist auch bei durchgezogenen Mittellinien geboten: Urlauber werden gerne zur Kasse gebeten, wenn Sie bereits kurz vor den gestrichelten Linien zum Überholen ausscheren, und dabei die (noch) durchgezogene Linie überqueren. Überholen auf Kuppen und unübersichtlicher Straßenführung verboten.

Ein Verstoß wird derzeit je nach Schweregrad mit mindestens 81,00 € bis maximal 1.282 € geahndet und kann im Extremfall bis zu 10 Punkte und einen Führerscheinentzug zur Folge haben.

Bezug: Artikel 148 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


13. Vorfahrt auf Bergstraßen

In Italien muss man allen Linienbussen auf Pass- und Bergstraßen den Vortritt lassen, sofern man nicht aneinander vorbei fahren kann. Dies gilt unabhängig davon, ob sie berg- oder talwärts fahren.

Bezug: Artikel 150 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


14. Warnwesten und Warndreieck

Das Tragen einer Warnweste ist für alle Fahrer vorgeschrieben, wenn sie das Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Dies gilt grundsätzlich und dient insbesondere in Notfallsituationen und bei schlechten Witterungsbedingungen als zusätzlicher Schutz. Fahrradfahrer müssen übrigens in Tunnels und ab Dämmerung eine reflektierende Warnweste tragen, wenn nicht: 25.00 € – 100.00 € Strafe. 

Ebenfalls muss ein Warndreieck mitgeführt werden. Die Person, die im Pannenfall das Warndreieck aufstellt, muss ebenfalls eine Warnweste tragen, sowie alle Personen des Pannenfahrzeugs, sobald sie das Fahrzeug verlassen.

Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern (41,00 bis 169,00 Euro) sollte auf Reisen nach Italien die Warnweste für alle Insassen (Preis: ca. je 3 Euro bei Ebay) stets griffbereit sein.

Bezug: Artikel 68, 162, 182 Decreto Legislativo 30 aprile 1992, n.285 / Nuovo codice della strada


Parken und Umweltzonen (ZTL)

Die sogenannten „Zone a Traffico Limitato“ (ZTL) in historischen Stadtzentren wie Rom, Florenz oder Mailand wurden ausgeweitet und mit moderner Kameraüberwachung ausgestattet. Verstöße werden automatisch per Kennzeichenerkennung verfolgt. Auch Elektro- und Hybridfahrzeuge benötigen je nach Stadt eine Genehmigung. Für Touristen empfiehlt es sich, sich vorab über die jeweiligen Regelungen der Zielstadt zu informieren. Bußgelder für unerlaubtes Einfahren in eine ZTL liegen zwischen 83,00 € und 335,00 €.


Fahrräder und E-Scooter

Für E-Scooter gilt seit der Reform:

  • Helmpflicht für alle Fahrer, auch Erwachsene

  • Blinker und Bremslicht sind Pflicht

  • Maximalgeschwindigkeit: 20 km/h

  • Gehwege dürfen nicht befahren werden

  • E-Scooter dürfen nur auf Radwegen oder am rechten Fahrbahnrand genutzt werden

  • Kennzeichenpflicht in größeren Städten, Bußgelder bei Verstößen bis zu 800,00 €

Fahrradfahrer sind verpflichtet, nachts oder bei Tunneldurchfahrten reflektierende Kleidung oder Warnwesten zu tragen.


Warnwestenpflicht

Neu geregelt ist, dass auch Motorradfahrer sowie deren Sozius beim Absteigen auf Fahrbahnen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen müssen. Bei Pannen ist sie für alle Fahrzeuginsassen Pflicht. Ebenso müssen Radfahrer bei Dunkelheit oder schlechter Sicht eine Warnweste tragen – besonders auf Landstraßen.


Digitale Verkehrsüberwachung

Die Zahl der stationären und mobilen Blitzer hat stark zugenommen. Zudem setzen immer mehr Städte auf intelligente Verkehrskontrollen durch Kamerasysteme, die Kennzeichen erkennen und Verstöße wie rote Ampel, Tempolimits oder das Einfahren in verbotene Zonen automatisch erfassen. Wiederholungsverstöße werden zentral registriert und können sich auf das Strafmaß auswirken.

Wer in Italien mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich daher vor der Reise über die lokalen Regelungen der jeweiligen Region oder Stadt informieren – insbesondere in touristischen Ballungsräumen, wo Regelverstöße häufig kontrolliert und geahndet werden.

Weitere Informationen, auch über andere Länder der EU, finden Sie hier: www.bussgeldkataloge.eu/

Fragen und Antworten

Ab welchem Betrag können Bußgelder aus Italien in Deutschland vollstreckt werden?

Ab 70,00 € können Bußgelder EU-weit vollstreckt werden.

Wie viele Punkte hat man im italienischen Punktesystem zu Beginn?

Man startet mit 20 Punkten.

Was passiert, wenn man in Italien alle 20 Punkte verliert?

Es droht ein Fahrverbot – allerdings nur für Italien.

Welche Promillegrenze gilt für Fahranfänger in Italien?

Für Fahranfänger gilt die 0,0-Promille-Grenze.

Ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein Fahrverbot drohen?

Bei mehr als 50 km/h über dem Limit und insbesondere bei Wiederholung.

Dürfen E-Scooter in Italien auf Gehwegen fahren?

Nein, sie sind auf Gehwegen verboten.

Ist das Telefonieren mit Headset erlaubt?

Ja, aber nur mit einem einzelnen Ohrhörer.

Was ist eine „ZTL“ in Italien?

Eine verkehrsberuhigte Zone (zona a traffico limitato), meist in Stadtzentren.

Müssen Motorradfahrer Warnwesten tragen?

Ja, beim Absteigen auf Fahrbahnen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Wie hoch ist das Bußgeld für unerlaubtes Einfahren in eine Umwelt-Zone?

Zwischen 83,00 € und 335,00 €.

Welche Pflicht gilt für Radfahrer bei Nacht?

Sie müssen reflektierende Kleidung oder Warnwesten tragen.

Letzte Aktualisierung: 27.03.2025

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